GARANTIE & UNTERSTÜTZUNG

  • Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Lieferung der Ware und beträgt 2 Jahre
  • Das Produkt als Ganzes, einschließlich aller seiner Teile, fällt unter die Garantie unseres Unternehmens.
  • Sollte das Produkt innerhalb der Garantiezeit kaputt gehen, wird die für die Reparatur aufgewendete Zeit zur Garantiezeit hinzugerechnet. Die Reparaturdauer der Ware beträgt maximal 20 Arbeitstage. Diese Frist beginnt mit dem Datum der Meldung der Funktionsstörung der Ware an die Servicestelle oder, falls keine Servicestelle vorhanden ist, an einen der Verkäufer, Händler, Agenten, Vertreter, Importeure oder Hersteller der Ware. Die Störung wird innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Tag, an dem das Produkt unsere Servicestation erreicht, behoben.
  • Falls das Produkt innerhalb der Garantiezeit aufgrund von Material- und Verarbeitungsfehlern oder Montagefehlern ausfällt, wird das Produkt ohne jegliche Kosten, sei es in Form von Arbeitskosten, Kosten für Ersatzteile oder einer anderen Bezeichnung, repariert.
  • Falls;
    - Vorausgesetzt, dass es innerhalb der Garantiezeit ab dem Datum der Lieferung des Produkts innerhalb von 1 Jahr ab dem Datum der Lieferung, wenn die gleiche Fehlfunktion wiederholt mindestens mehr als 4 Mal oder wenn die Unfähigkeit, den Nutzen des Produkts wird kontinuierlich als Folge von mehr als sechs verschiedenen Störungen,
    - wenn die für die Reparatur des Produkts maximal erforderliche Zeit überschritten wird,
    - Wenn die Servicestation der Ware nicht zur Verfügung steht, wenn festgestellt wird, dass es nicht möglich ist, die Fehlfunktion mit dem von einem der Verkäufer, Händler, Agenten, Vertreter, Importeure bzw. Hersteller auszustellenden Bericht zu reparieren, wird der Austauschvorgang kostenlos durchgeführt, vorausgesetzt, dass von den offiziellen Institutionen die Genehmigung eingeholt wird, dass es keine Unannehmlichkeiten beim Austausch des Produkts gibt.
  • Defekte, die darauf zurückzuführen sind, dass das Produkt nicht entsprechend der Gebrauchsanweisung verwendet wurde, fallen nicht unter die Garantie.
  • Während der Garantiezeit werden bei der vom Hersteller und Importeur vorgeschriebenen regelmäßigen Wartung, die von Servicestationen durchgeführt werden muss, dem Verbraucher keine Arbeits- oder ähnliche Kosten für die erbrachte Leistung in Rechnung gestellt.
  • Bei Problemen, die im Zusammenhang mit dem Garantieschein auftreten können, ist das Ministerium für Industrie und Handel, Generaldirektion für Verbraucher- und Wettbewerbsschutz, anzurufen.
  • Die Verwendung dieses Garantiescheins wurde vom Ministerium für Industrie und Handel der Republik Türkei, Generaldirektion für Verbraucher- und Wettbewerbsschutz, gemäß dem Gesetz Nr. 4077 und den auf der Grundlage dieses Gesetzes in Kraft gesetzten einschlägigen Vorschriften genehmigt.
  • Die Verantwortung für die Ausstellung eines Garantiescheins und die Übergabe an den Verbraucher liegt beim Verkäufer, Händler, der Agentur oder der Vertretung, bei der der Verbraucher die Ware gekauft hat.

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